§ 1. Die Schönheit ist der Form der Zweckmäßigkeit eines Gegenstandes, ohne dass ein Zweck gedacht wird. Ich nenne das Urteil, durch welches wir einen Gegenstand (z. B. ein Kunstwerk in allgemeinerm Sinn) als schön anerkennen, ein ästhetisches Urteil; der Gegenstand selbst ist schön, wenn das ästhetische Urteil an ihm gefällt. Das ästhetische Urteil unterscheidet sich von dem Erkenntnisurteil dadurch, daß jenes sich nicht auf das Objekt als erkennbar, sondern auf dasjenige bezieht, wodurch das Subjekt Gefallen hat; und es unterscheidet sich von dem moralischen Urteil dadurch, daß es nicht das Pflichtmäßige, sondern das angenehme der Einbildungskraft beim Dasein des Objekts beurteilt.
§ 2. Ein ästhetisches Urteil ist also ein Urteil des Gefallens oder Missfallens. Aber diese Empfindung des Gefallens soll kein beliebiges Gefallen sein, sondern subjektiv allgemein, d. h. wir verlangen, daß unser Urteil von anderen als allgemein gültig anerkannt werde. Diese Anspruch auf Allgemeinheit, den das ästhetische Urteil erhebt, beruht nicht auf Begriffen, also nicht auf Erkenntnis, sondern es ist eine subjektive Allgemeinheit, die aus der gemeinsamen menschlichen Veranlagung der Urteilskraft entspringt; wir meinen, daß alle Menschen unter gleichen Bedingungen gleich urteilen müßten.
§ 3. Die Äußerung des Geschmacks: »Das ist schön«, enthält also ein Anspruch auf Allgemeinheit, ohne jedoch auf objektiven Begriffen zu beruhen. Daher bezeichnet ich Urteile des Geschmacks als ästhetische Urteile, und das Gefühl, welches im Subjekt die Grundlage dieses Urteils bildet, ist das Gefühl des Wohlgefallens an der Form des Gegenstandes, insofern sie als zweckmäßig ohne Zweck vorgestellt wird.
§ 4. Was heißt nun: Zweckmäßigkeit ohne Zweck? Zweckmäßigkeit nennen wir die Übereinstimmung der Form des Gegenstandes zu den Gesetzen der Formbildung unserer Einbildungskraft, durch welche die Vorstellung des Gegenstandes in einer vollständigen Mannigfaltigkeit zusammenstimmt; diese Übereinstimmung wirkt als Beschränkung und Regelung der Einbildungskraft, ohne daß dabei ein wirkliches Prinzip der Zwecksetzung des Gegenstandes vorausgesetzt wird. Das schöne Objekt ruft also in uns einen Wohlgefallen hervor, weil seine Form die Einbildungskraft bestimmt und gleichsam ohne Rücksicht auf ein gegebenes Interesse harmonisiert.
§ 5. Daraus folgt ferner, daß ein ästhetisches Urteil, als Urteil des Wohlgefallens an der Form des Gegenstandes, subjektiv allgemein sein kann: wir verlangen, daß andere denselben Wohlgefallen haben sollen, weil wir das Gefühl des Wohlgefallens für eine Beschaffenheit der menschlichen Sinnlichkeit halten, welche sich bei allen ähnlichen Bedingungen gleich äußern müßte. Dieses Anspruch auf Allgemeinheit ist jedoch empirisch nicht beweisbar; er gründet sich auf die apriorische Gesetzmäßigkeit der Urteilskraft, die wir als gemeinschaftliche menschliche Anlage voraussetzen.