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Section 517
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Diese beiden Urteile geben den Gedanken von Gut und Schlecht einen
Inhalt, welcher das Gegenteil von dem ist, den sie für uns hatten.
--Das Selbstbewußtsein hat sich aber nur erst unvollständig auf seine
Gegenstände bezogen, nämlich nur nach dem Maßstabe des
_Für-sich-seins_. Aber das Bewußtsein ist ebenso _ansich_seiendes
Wesen, und muß diese Seite gleichfalls zum Maßstabe machen, wodurch
sich erst das geistige Urteil vollendet. Nach dieser Seite spricht
ihm die _Staatsmacht_ sein _Wesen_ aus; sie ist teils ruhendes Gesetz,