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Section 525
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Die Staatsmacht ist daher noch willenlos gegen den Rat, und nicht
entscheidend zwischen den verschiedenen Meinungen über das allgemeine
Beste. Sie ist noch nicht _Regierung_, und somit noch nicht in
Wahrheit wirkliche Staatsmacht.--Das _Für-sich-sein_, der _Willen_,
der als Willen noch nicht aufgeopfert ist, ist der innre abgeschiedne
Geist der Stände, der seinem Sprechen vom _allgemeinen_ Besten
gegenüber sich sein _besondres_ Bestes vorbehält, und dies Geschwätze
vom allgemeinen Besten zu einem Surrogate für das Handeln zu machen