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Section 654
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Wenn das heilige Wesen postuliert wurde, daß in ihm die Pflicht nicht
als reine Pflicht, sondern als eine Vielheit _bestimmter_ Pflichten
ihre Gültigkeit hätte, so muß also dieses wieder verstellt, und das
andere Wesen allein insofern heilig sein, als in ihm nur _die reine
Pflicht_ Gültigkeit hat. Die reine Pflicht hat auch in der Tat
Gültigkeit nur in einem andern Wesen, nicht in dem moralischen
Bewußtsein. Obschon in ihm die reine Moralität allein zu gelten
scheint, so muß doch dieses anders gestellt werden, denn es ist
zugleich natürliches Bewußtsein. Die Moralität ist in ihm von der
Sinnlichkeit affiziert und bedingt, also nicht an und für sich,