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Section 677
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Allein die Handlung des Gewissens ist nicht nur diese von dem reinen
Selbst verlaßne _Bestimmung_ des Seins. Was als Pflicht gelten und
anerkannt werden soll, ist es allein durch das Wissen und die
Überzeugung davon als von der Pflicht, durch das Wissen seiner Selbst
in der Tat. Wenn die Tat aufhört, dieses Selbst an ihr zu haben,
hört sie auf, das zu sein, was allein ihr Wesen ist. Ihr Dasein von
diesem Bewußtsein verlassen, wäre eine gemeine Wirklichkeit, und die
Handlung erschiene uns als ein Vollbringen seiner Lust und Begierde.