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Section 154
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Es werden hier zweierlei Zustände, um bei den Kantischen Ausdrücken,
die nicht ohne verworrene Schwerfälligkeit sind, zu bleiben,
vorausgesetzt, der eine, welchen Kant den Begriff nennt, darunter die
Vorstellung zu verstehen ist, und ein anderer, der Vermögenszustand.
Für den einen wie für den andern, das Vermögen wie das Vorstellen, sind
hundert Thaler eine Inhaltsbestimmung, oder "sie kommen zu einem
solchen, wie Kant sich ausdrückt, synthetisch hinzu;" Ich als Besitzer
von hundert Thalern, oder als Nichtbesitzer derselben, oder auch ich