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Section 1909
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Es ist beim apodiktischen Urtheil, wo, als in der Vollendung des
Urtheils, das Subjekt seine Bestimmtheit gegen das Prädikat verliert,
an die daher stammende gedoppelte Bedeutung der _Subjektivität_
erinnert worden, nämlich des Begriffs und ebenso der ihm sonst
gegenüberstehenden Äußerlichkeit und Zufälligkeit. So erscheint
auch für die Objektivität die gedoppelte Bedeutung, dem
selbstständigen _Begriffe gegenüber_ zu stehen, aber auch _das An-
und Fürsichseyende_ zu seyn. Indem das Objekt in jenem Sinne dem im