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Section 276
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Das soeben betrachtete Gesetzgeben enthält die Unterschiede des
Organismus in ihrer Bedeutung von Momenten seines _Begriffs,_ und
sollte eigentlich ein apriorisches Gesetzgeben sein. Es liegt aber
in ihm selbst wesentlich dieser Gedanke, daß sie die Bedeutung von
_Vorhandenen_ haben, und das bloß beobachtende Bewußtsein hat sich
ohnehin nur an ihr Dasein zu halten. Die organische Wirklichkeit hat
notwendig einen solchen Gegensatz an ihr, als ihr Begriff ausdrückt,
und der als Irritabilität und Sensibilität bestimmt werden kann,
sowie sie beide wieder von der Reproduktion verschieden erscheinen.
--Die _Äußerlichkeit_, in der die Momente des organischen Begriffs