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Section 655
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Dieses Wesen ist also hier die rein vollendete Moralität darum, weil
sie in ihm nicht in Beziehung auf Natur und Sinnlichkeit steht.
Allein die _Realität_ der reinen Pflicht ist ihre _Verwirklichung_ in
Natur und Sinnlichkeit. Das moralische Bewußtsein setzt seine
Unvollkommenheit darein, daß in ihm die Moralität eine _positive_
Beziehung auf die Natur und Sinnlichkeit hat, da ihm dies für ein
wesentliches Moment derselben gilt, daß sie schlechthin nur eine
_negative_ Beziehung darauf habe. Das reine moralische Wesen dagegen,