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Section 510
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Kant protestirt sehr, daß er bei den widerstreitenden Sätzen der
Antinomie nicht Blendwerke suche, um etwa (wie man zu sagen pflege)
einen Advokatenbeweis zu führen. Der betrachtete Beweis ist nicht so
sehr eines Blendwerks zu beschuldigen, als einer unnützen gequälten
Geschrobenheit, die nur dazu dient, die äußere Gestalt eines Beweises
hervorzubringen, und es nicht in seiner ganzen Durchsichtigkeit zu
lassen, daß das was als Folgerung hervortreten sollte, in Parenthese
der Angel des Beweises ist, daß überhaupt kein Beweis, sondern nur eine