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Section 1317
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2. Das Gesetz ist also das Positive der Vermittelung des Erscheinenden.
Die Erscheinung ist zunächst die Existenz als die negative Vermittelung
mit sich, so daß das Existirende durch sein eigenes Nichtbestehen,
durch ein Anderes, und wieder durch das Nichtbestehen dieses Andern mit
sich vermittelt ist. Darin ist enthalten erstens das bloße Scheinen und
das Verschwinden beider, die unwesentliche Erscheinung; zweitens auch
das Bleiben oder das Gesetz; denn jedes der beiden existirt in jenem
Aufheben des Andern; und ihr Gesetztseyn als ihre Negativität ist
zugleich das identische, positive Gesetztseyn beider.