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Section 1884
Passage 1 of 5 · section 1884 of 2174
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Das nähere Verhältniß, das hier zwischen den beiden Seiten als
Verhältniß von Bedingung zum Bedingten angenommen worden, kann jedoch
auch als Ursache und Wirkung, Grund und Folge genommen werden; dieß
ist hier gleichgültig; aber das Verhältniß der Bedingung entspricht
insofern der in dem hypothetischen Urtheile und Schlusse vorhandenen
Beziehung näher, als die Bedingung wesentlich als eine gleichgültige
Existenz, Grund und Ursache dagegen durch sich selbst übergehend ist;
auch ist die Bedingung eine allgemeinere Bestimmung, indem sie beide